Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) – von der Limbach Gruppe

Mithilfe des nicht invasiven Pränataltests (NIPT) kann das Risiko einer fetalen Trisomie 13, 18 oder 21 bestimmt werden. Nach ausführlicher Beratung der Schwangeren ist der Test für die werdenden Eltern kostenfrei. Über die ethische Diskussion rund um die Erstattungsfähigkeit des NIPT haben wir bereits in unserem Blogbeitrag berichtet. Die Limbach Gruppe bietet in Zusammenarbeit mit dem Marktführer Illumina einen eigenen NIPT sowie die dazugehörige Laboranalyse an. Im Folgenden informieren wir Sie zu Indikation, Ablauf sowie statistischer Aussagekraft des NIPT.
 

Indikation

Der NIPT ist eine zusätzliche Untersuchung, die bei Schwangeren mit erhöhtem Risiko sowie zur Abklärung von Auffälligkeiten im Rahmen der Schwangerschaftsvorsoge angewendet werden kann. Da die Analyse aus mütterlichem venösem Blut erfolgt, entfallen die bis dato notwendige Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie, die jeweils mit einem Abortrisiko von bis zu 0,5 % verbunden sind. Anhand folgender Charakteristika kann die Indikation zum NIPT von ärztlicher Seite ab der 10. Schwangerschaftswoche gestellt werden:

  • Mütterliches Alter > 35 Jahre
  • Fetale Auffälligkeiten: erhöhte Nackentransparenz im Ultraschall, auffälliges Ersttrimesterscreening
  • Familiäres Risiko für Aneuploidie oder vorangegangene Schwangerschaft mit Aneuploidie
  • Individueller Wunsch der Schwangeren bezüglich des Wissens um eine Aneuploidie aufgrund ihrer psychischen und/oder physischen Situation bzw. Belastung

Da es sich beim NIPT um eine genetische Untersuchung handelt, sind insbesondere die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes zu beachten (GenDG) – es gelten der Arztvorbehalt sowie die ärztliche Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäß GenDG. Nach Abschluss des Beratungsgesprächs ist eine schriftliche Einwilligung der Schwangeren zum NIPT notwendig. Die deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hat im Februar 2020 die „10 goldenen Regeln zur Durchführung eines NIPT“ veröffentlicht, in denen die wichtigsten Fakten zum NIPT zusammengefasst sind. Alle zur Einreichung des Untersuchungsauftrags benötigten Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Ablauf

Mithilfe von mütterlichem venösem Blut wird beim NIPT frei zirkulierende fetale DNA (cffDNA, cell-free fetal DNA) analysiert, die unter physiologischen Bedingungen im Verlauf der Schwangerschaft in den mütterlichen Blutkreislauf gelangt. Folgende Schritte sind zu beachten:

  • Zur Analyse werden 10 ml Streck-Cell-Free DNA BCT® (Vollblut) benötigt.
  • Nach der Entnahme wird die Probe vorsichtig durchmischt – bitte nicht schütteln oder zentrifugieren – und anschließend bei Raumtemperatur aufbewahrt. Bitte beachten Sie die Herstellerangaben.
  • Die Probe sollte nach spätestens 5 Tagen im Labor analysiert werden; hier gilt: je früher, desto besser.

Die Extraktion der cffDNA aus dem Blutplasma wird in unseren Laboren durchgeführt. Mithilfe des CE-zertifizierten Testverfahrens „VeriSeq NIPT Solution v2“ der Firma Illumina erfolgt anschließend die Analyse der cffDNA durch Next Generation Sequenzierung (NGS). Nach 2 bis 7 Werktagen ab Eingang der Probe im Labor liegt das Ergebnis der Analyse vor und wird Ihnen in die Praxis übermittelt. In seltenen Fällen ist keine valide Ergebnisermittlung möglich (sogenanntes „No-Call-Ergebnis“). Ursächlich dafür kann eine unzureichende Konzentration von cffDNA sein, die besonders am Ende des ersten und zu Beginn des zweiten Trimenons auftreten kann. Eine mögliche Wiederholung des NIPT sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft erfolgen. Da der NIPT ein Screening-Tool ist, sollten positive Testergebnisse immer durch invasive Methoden wie Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie bestätigt werden.
 

Aussagekraft

Falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse können u. a. durch genetische Mosaike, Tumorerkrankungen der Mutter sowie durch nicht validierte Chromosomenaberrationen verursacht werden, sind aber sehr selten: Das Testverfahren „VeriSeq NIPT Solution v2“ zeichnet sich durch eine hohe Sensitivität („richtig-positiv“) und Spezifität („richtig-negativ“) aus. Neben diese Kriterien werden noch die beiden prädiktiven Werte PPV (positiv prädiktiver Wert) und NPV (negativ prädiktiver Wert) zur Bestimmung der Testgüte herangezogen. Hierbei ist jedoch insbesondere der PPV von Interesse, also der Anteil der positiv getesteten Ungeborenen, bei denen tatsächlich eine Trisomie vorliegt. Der PPV ist stark von der Prävalenz der Erkrankung in der untersuchten Population abhängig. Da das Risiko für fetale Trisomien mit zunehmendem Alter der werdenden Mutter stark ansteigt, ist der PPV eines Tests in den verschiedenen Altersstufen der Schwangeren unterschiedlich. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema NIPT.

In unserem LaborAktuell zum NIPT finden Sie alle Informationen in kompakter Form sowie Hinweise zur Abrechnung des NIPT. Unser Patientenflyer informiert werdende Eltern über alle wichtigen Aspekte des NIPT. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!

 

Quellen

  1. Hartwig TS et al.: Discordant non-invasive prenatal testing (NIPT) – a systematic review. Prenat Diagn. 2017; 37 (6): 527 –39.
  2. Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“: www.g-ba.de/downloads/17-98-5156/2021-11-09_G-BA_Versicherteninformation_NIPT_Ansichtsexemplar.pdf, zuletzt abgerufen am 20.01.2023
  3. Tragende Gründe zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL): www.g-ba.de/downloads/39-261-3955/2019-09-19_Mu-RL_NIPT_BAnz.pdf, zuletzt abgerufen am 20.01.2023
  4. Nichtinvasive Pränataltests: Warum diagnostische Tests oft fehlinterpretiert werden: www.aerzteblatt.de/nachrichten/108646/Nichtinvasive-Praenataltests-Warum-diagnostische-Tests-oft-fehlinterpretiert-werden, zuletzt abgerufen am 20.01.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleitung zur Nutzung des Test-Kits

Fachliche Voraussetzungen zur genetischen Beratung

Die genetische Beratung bei NIPT darf nur durch Gynäkologen/innnen erfolgen, die über eine entsprechende Qualifikation für diese Beratung gemäß GenDG und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen. Dafür sind 72 Fortbildungseinheiten und eine dazugehörige praktisch-kommunikative Qualifizierungsmaßnahme erforderlich. Hiervon unberührt bleiben die bereits vorhandenen Beratungsqualifikationen von folgenden Fachgruppen:  

  • Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik,
  • Frauenärztinnen oder Frauenärzte, die ihre Bescheinigung „fachgebundene genetische Beratung“ beispielsweise im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 10. Juli 2016 erworben haben.

Mit Hilfe unseres Fortbildungsangebots können Sie diesen geforderten Qualifikationsnachweis zur „fachgebundenen genetischen Beratung“ erlangen. Die Fortbildung ist modular aufgebaut.

Das gesamte Fortbildungsangebot besteht aus

  • 5 Hybridmodule mit insgesamt 46 Fortbildungseinheiten (Hybridmodule können je nach Pandemie-Situation auch als reines Online-Seminar stattfinden) und
  • 3 E-Learning Einheiten mit anschließender Lernerfolgskontrolle, den Modulen 2, 3 und 5 vorgeschaltet.

Hier geht es zur Anmeldung

 

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